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   OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07   

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OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07 (https://dejure.org/2008,912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2008 - 2 U 12/07 (https://dejure.org/2008,912)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 2 U 12/07 (https://dejure.org/2008,912)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Preissuchmaschinen & Preisangaben - Wird eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschineeingestellt, so ist die von der Preisangabenverordnung bezweckte Vergleichbarkeit im Endpreis nicht gewährleistet.Zur Verantwortlichkeit des in einer ...

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt des werbenden Unternehmens; nachträgliche Änderung des der Suchmaschine gemeldeten Preises

  • webshoprecht.de

    Für irreführende Angaben in einer Preissuchmaschine ist neben deren Betreiber auch der werbende Unternehmer verantwortlich

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Onlinehändler ist für die Preisangaben in fremder Preissuchmaschine verantwortlich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Shop-Betreiber sind verpflichtet in Preissuchmaschinen die Versandkosten anzugeben - ein Link auf den Shop reicht nicht

  • aufrecht.de

    Preisangaben von Preissuchmaschinen müssen nun doch die Versandkosten ausweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) (Pflicht zur Angabe von Liefer- und Versandkosten) als Marktverhaltensregelung i. S. d. § 4 Nr. 11 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG); Kenntnis des durchschnittlichen Internetnutzers hinsichtlich der Verteilung von ...

  • online-und-recht.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Angaben in einer Preissuchmaschine

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 2; ; PAngV § 1 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe eines Verkaufspreises ohne Versandkosten in einer Internet-Suchmaschine und Verstoß gegen preisangabenrechtliche Vorschriften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Angabe von Preisen inkl. Liefer- und Versandkosten in Internet-Preissuchmaschinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Missverständlicher Bericht bei heise.de zu Preisangaben in Suchmaschinen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für irreführende Angaben in einer Preissuchmaschine ist neben deren Betreiber auch der werbende Unternehmer verantwortlich

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Preissuchmaschinen müssen die Versandkosten aufgeführt werden

  • heise.de (Pressebericht, 15.12.2008)

    Link auf Versandkosten genügt nicht beim Preissuchmaschinenlisting

  • heise.de (Pressemeldung, 15.12.2008)

    Link auf Versandkosten genügt nicht beim Preissuchmaschinenlisting

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Bei Listung in Preissuchmaschinen reicht Link auf Versandkosten nicht aus

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veralteter Kaufpreis in Preissuchmaschine abmahnfähig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Preissuchmaschinen müssen die Versandkosten aufgeführt werden

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung in Preissuchmaschinen muss Versandkostenangaben enthalten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Fehlende oder veraltete Angaben in Preissuchmaschinen sind wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veralteter Kaufpreis in Preissuchmaschine abmahnfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Bei Listung in Preissuchmaschinen reicht Link auf Versandkosten nicht aus

  • feldblog.de PDF, S. 6 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Preissuchmaschinen und Leitbild des Internetnutzers (Focke Höhne)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 31 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • MMR 2008, 754
  • MIR 2008, Dok. 196
  • DB 2008, 2704
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    15/1487, S. 19 unter Bezugnahme auf BGHZ 150, 343 = GRUR 2002, 825 - [Elektroarbeiten]; BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, WRP 2007, 177 ff., Tz. 12 [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; BGH, GRUR 2006, 872 f. [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]; BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]; Senatsurteil vom 22. Februar 2007 - 2 U 136/06, OLGR 2007, 524 = WRP 2007, 694).

    Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmern stärken und fördern (vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, GRUR 1997, 767, 769 [Brillenpreise II]; BGH, GRUR 1999, 762, 763 [Herabgesetzte Schlussverkaufspreise]; BGH, GRUR 2003, 971, 972 [Telefonischer Auskunftsdienst]).

    Fallen derartige Kosten zusätzlich an, so ist deren Höhe anzugeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV - vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - [Versandkosten] Tz. 26, WRP 2008, 98 = GRUR 2008, 84; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 236, 238; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 15 zu § 1 PAngV).

    Diese ist auch nicht durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - entfallen.

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Aus der Entscheidung BGH, WRP 2006, 1109 = GRUR 2006, 875 [Rechtsanwalts-Ranglisten] ergebe sich für den Streitfall nichts, weil dort die Verantwortlichkeit des die Rangliste verbreitenden Unternehmens in Frage gestanden habe, um die es hier nicht gehe.

    Diese setzt daher eine irgendwie geartete Äußerung gegenüber Dritten mit dem Ziel der Absatzförderung voraus (vgl. BGH, WRP 2006, 1109 [Rechtsanwalts-Ranglisten], bei Juris Rz. 22; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rn. 49 zu § 2 UWG).

    Ebenso unbehelflich ist der Hinweis der Klägerin auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Veröffentlichenden für eine subjektive Auffassung wiedergebende Anwaltsranglisten, die von einer Zeitschriftenredaktion erstellt werden (vgl. BGH, WRP 2006, 1109 = GRUR 2006, 875 [Rechtsanwalts-Ranglisten]).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    15/1487, S. 19 unter Bezugnahme auf BGHZ 150, 343 = GRUR 2002, 825 - [Elektroarbeiten]; BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, WRP 2007, 177 ff., Tz. 12 [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; BGH, GRUR 2006, 872 f. [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]; BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]; Senatsurteil vom 22. Februar 2007 - 2 U 136/06, OLGR 2007, 524 = WRP 2007, 694).

    Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmern stärken und fördern (vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, GRUR 1997, 767, 769 [Brillenpreise II]; BGH, GRUR 1999, 762, 763 [Herabgesetzte Schlussverkaufspreise]; BGH, GRUR 2003, 971, 972 [Telefonischer Auskunftsdienst]).

    Jenem Begriff unterfällt eine Ankündigung, die ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulässt (BGH, GRUR 2003, 971, 972 - [Telefonischer Auskunftsdienst]).

  • OLG Hamburg, 11.09.2006 - 3 W 152/06

    Wettbewerbsverstoß: Unlauterkeit bei einem geringfügig höheren als in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Demgegenüber schlägt der Ansatz des von der Klägerin als Anlage K 2/10 (Bl. 177 f.) vorgelegten Beschlusses des OLG Hamburg - 3 W 152/06 - nicht durch, wonach der Verkehr in Rechnung stellen müsse, dass zwischen Preisänderung und Anpassung der Suchmaschine ein gewisser Zeitraum vergehe.

    Außerdem weicht der Senat in einem entscheidungserheblichen Punkt von der Entscheidung des OLG Hamburg zum Az. 3 W 152/06 ab.

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Wenn der Unternehmer aber unter Angabe von Preisen wirbt, muss er grundsätzlich vollständige Angaben machen (BGH, GRUR 1999, 264, 267 - [Handy für 0, 00 DM]).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04

    Informationspflichten bei Versandhandelswerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Fallen derartige Kosten zusätzlich an, so ist deren Höhe anzugeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV - vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - [Versandkosten] Tz. 26, WRP 2008, 98 = GRUR 2008, 84; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 236, 238; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 15 zu § 1 PAngV).
  • OLG Hamburg, 15.02.2007 - 3 U 253/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verstoß gegen die PreisangabenVO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Dementsprechend versteht, entgegen der Ansicht der Klägerin - was der aus durch die Werbung angesprochenen Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen kann - auch der potentielle Vertragspartner die Datenbankinformation als eine Erklärung, die Angaben des Händlers sortiert, aber unverfälscht weitergibt (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 167 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Eine Werbung unter Angabe von Preisen liegt vor, wenn ein Einzelpreis oder ein bestimmter Preisbestandteil angegeben wird (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 87, 88).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 125/98

    Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Das gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verstoßende Fehlen der Angabe der Versandkosten stellt - ausgehend von dem der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt - zugleich eine relevante Irreführung i.S. von § 5 UWG dar (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - I ZR 125/98 = MD 1999, 135 - [Versandkosten]), mit der ein Anlockeffekt verbunden ist; auch eine derartige Irreführung wird von § 5 UWG erfasst (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.193 zu § 5 UWG).
  • LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05

    Wettbewerbsverstoß im Online-Versandhandel: Versandkostenangabe in den über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
    Eine unmittelbare Anwendung des § 4 Abs. 4 PAngV scheidet bereits deshalb aus, weil die nach § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zusätzlich zu den Preisen zu machen sind und sich § 4 Abs. 4 PAngV nur auf die Art und Weise der Angaben von Preisen bezieht (BGH, a.a.O., Tz. 29 u.H. auf LG Hamburg, MMR 2006, 420; Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1 zu § 4 PAngV; Rohnke, GRUR 2007, 381, 382).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03

    Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 2 U 136/06

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Preisreduzierung im Internet als

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86

    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

  • OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06

    Auch Preissuchmaschinen haben die Preisangabenverordnung einzuhalten

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Allerdings muss zwischen dem Anbieten von Waren gegenüber Letztverbrauchern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV und - im Blick auf das im Streitfall in Rede stehende Erfordernis der Angabe des Grundpreises - § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV) und dem Werben dafür (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV) schon deshalb unterschieden werden, weil das Werben im Gegensatz zum Anbieten nur dann den Vorschriften der Preisangabenverordnung unterliegt, wenn es unter Angabe von Preisen erfolgt (vgl. BGHZ 155, 301, 304 - Telefonischer Auskunftsdienst; BGH, Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 187/02, GRUR 2004, 960, 961 = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Köln OLG-Rep 2004, 374; OLG Stuttgart MMR 2008, 754; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

    Die dagegen gerichtete Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart MMR 2008, 754).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Im Gegensatz zum Angebot handelt es sich um bloße Werbung, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Kaufgeschäft über den fraglichen Gegenstand zum Abschluss zu bringen (BGH, GRUR 2004, 960 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Stuttgart, MMR 2008, 754).
  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

    6 Dagegen handelt es sich um Werbung, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen (BGH GRUR 2004, 960, 961 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Stuttgart MMR 2008, 754).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07   

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https://dejure.org/2007,2319
OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 U 15/07 (https://dejure.org/2007,2319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien in Form von Klingeltönen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Befugnisse durch die Verwendung eines Musikstücks als funktionales Medium; Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Melodien in Form von Handy-Klingeltönen; Erforderlichkeit der Zustimmung des Inhabers eigener ...

  • Judicialis

    UrhG § 23; ; UrhG § 39; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhWahrnG § 11; ; GEMA-BV § 1h); ; GEMA-BV § 1k)

  • rechtsportal.de

    Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton - Anita

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Musikstück als Klingelton - Recht des Urhebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 282
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • ZUM 2008, 438
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    Die Parteien waren in der Vergangenheit - u.a. im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne) - über die Nutzung von sog. Handyklingeltönen durch eine Vereinbarung vom 03./11.10.02 miteinander verbunden (Anlage K8).

    Insoweit kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 04.02.02 Bezug genommen werden (Senat GRUR-RR 02, 249 ff. - Handy-Klingeltöne).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Senat ist unverändert der Auffassung, dass die Nutzung eines Musikstücks als Handy-Klingelton urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Berechtigten berührt, weil das Musikstück nicht zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt, sondern als funktionales Medium verwendet wird (im Anschluss an: Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne; Senat GRUR 06, 323 - Handy-Klingeltöne II).

    In der Sache selbst hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (Senat GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne) und vom 18.01.06 (Senat GRUR 06, 323 - Rock my life) dargelegt hat.

    Einer weitere Auseinandersetzung mit dem GEMA-BV 2002, der in seinem Wortlaut insoweit noch nicht unmissverständlich gefasst war (siehe hierzu Senat GRUR 06, 323, 324 - Rock my life), bedarf es an dieser Stelle ebenfalls nicht.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Entsprechendes gilt auch für den BGH-Entscheidungen "Alpensinfonie" (BGH WRP 06, 476, 479 (Rdn. 34), auf die sich die Beklagte mehrfach beruft.

    Das Verständnis der Klägerin, dass die Rechteeinräumung in § 1 h) in GEMA-BV unter einen nachfolgenden Einwilligungsvorbehalt gestellt werden kann, ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BGH WRP 06, 476, darauf 478 (Rdn. 26) - Alpensinfonie).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).

    Es ist auch außerhalb der von der Beklagten ausdrücklich erwähnten Filmherstellung und -nutzung in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass eine Werknutzung zugleich eine rechtswidrige Verwertung einer Bearbeitung des Werkes und eine Beeinträchtigung eines Urheberpersönlichkeitsrechts sein kann (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Schutzumfang schließt das Verbietungsrecht gegen eine unfreie Bearbeitung ein, das erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz des Rechts zu genießen (BGH GRUR 99, 984, 985 - Laras Tochter).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06

    Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99

    Cat Stevens

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. auch OLG Hamburg - GRUR-RR 2008, 282, 283 - "Anita").
  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09

    Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

    Ein solches lediglich pauschales und unsubstantiiertes Bestreiten entfaltet keinerlei Rechtswirksamkeit (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282, 283).
  • LG Köln, 21.04.2010 - 28 O 596/09

    Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Filesharing

    Eine derartige Rechtsverletzung kann aber nur erfolgreich sein, wenn Zweifel an der Rechteinhaberschaft der Klägerin durch das Bestreiten aufgeworfen werden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 282; LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09, K& R 2010, 280 ff).
  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09

    Zur Speicherung, Herausgabe und Verwertung von IP-Adressen, die beim File-Sharing

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 603/09

    Zahlungsanspruch aufgrund von möglichem Filesharing bezüglich eines

    Angesichts des konkreten Vortrages hätte es dem Beklagten oblegen, die Aktivlegitimation substantiiert bestreiten (vgl. OLG Hamburg in ZUM 2008, 438).
  • LG Köln, 13.12.2010 - 28 O 515/10

    Ansprüche aufgrund von Filesharing; Ersatz der Abmahnkosten über das

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 237/09

    Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

  • LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09

    Filesharing - Ein Anschlussinhaber muss seine Sicherungsmaßnahmen am WLAN-Router

  • LG Köln, 01.12.2010 - 28 O 594/10

    Prüfungs- und Sicherungspflichten des Anschlussinhabers - 200 Euro Schadensersatz

  • LG Hamburg, 08.05.2009 - 308 O 472/08

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Erforderlicher Tatsachenvortrag für den

  • LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10

    Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des Angebots von Musikstücken in einer

  • AG Saarbrücken, 14.12.2015 - 121 C 197/15

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing eines Filmwerks im Internet:

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9194
OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07 (https://dejure.org/2008,9194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2008 - 6 U 77/07 (https://dejure.org/2008,9194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2008 - 6 U 77/07 (https://dejure.org/2008,9194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 EGV 6/2002, § 10 EGV 6/2002, § 85 Abs 1 EGV 6/2002
    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart und Schutzumfang eines Untersetzer betreffenden Geschmacksmusters

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Verletzungsprozess

  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Verletzungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 16
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07
    Dabei hat der informierte Benutzer bei seinen Vergleichsbetrachtungen - ebenso wie dies bereits nach dem älteren deutschen Recht der Fall war (BGH, Urt. v. 19.12.1979 - ZR 130/77 - GRUR 1980, 235, 237 - Play-family; Ruhl, a.a.O., Rd 28) - jede Gestaltung aus dem vorbekannten Formenschatz, die der Eigenart des Gemeinschaftsgeschmacksmuster entgegenstehen könnte, in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erzeugnisse in einen Einzelvergleich einzubeziehen (Eichmann, GRUR Int. 1996, 859, 862; Kur, GRUR Int. 1998, 353, 355; Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 974).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 6 O 378/06

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Anforderungen an die Gestaltungshöhe und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07
    Das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2007 (Az.: 2-06 O 378/06) wird aufgehoben.
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Merkmale an abgewandten, schlecht wahrnehmbaren oder kaum sichtbaren Stellen sind aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck regelmäßig weniger bedeutend als Merkmale an exponierten Stellen, die bei der Benutzung besondere Beachtung finden (vgl. EuG, GRUR-RR 2010, 425 Rn. 63 bis 66 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; BGH, Urteil vom 28. November 1973 - I ZR 86/72, GRUR 1974, 406, 409 - Elektroschalter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18 - Plastik-Untersetzer; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 2 Rn. 24, § 38 Abs. 19; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 6 GGV Rn. 56 und Art. 10 GGV Rn. 46).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Der bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; GRUR 2011, 1112 Rn. 32 - Schreibgeräte; Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18; Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG, Urteil vom 18. März 2010 - T9/07, Slg. 2010, II981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - PepsiCo/Grupo Promer).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (OLG Hamm InstGE 8, 233, 237; OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 16, 17; Eichmann, GRUR Int. 1996, 859, 862; ders., MarkenR 2003, 10, 15; Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 974).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 89/08, BGHZ 185, 224 Rn. 33 - Verlängerte Limousinen; OLG Hamm, InstGE 8, 233, 237; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 17; OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2009 - 5 U 183/07 Rn. 77, juris).

    Damit gilt der bereits vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz fort, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17  Untersetzer; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18; Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Der bereits vor Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG durch das Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor und ist auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer; BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18; Koschtial, GRUR Int. 2003, 973, 977; D. Jestaedt, GRUR 2008, 19, 22; vgl. auch EuG, Urteil vom 18. März 2010 - T 9/07, Slg. 2010, II-981 = GRUR Int. 2010, 602 Rn. 72 - Grupo Promer/HABM).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Frankfurt a.M. InstGE 8, 166); das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2009, 16).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 U 52/09

    Zur Schutzfähigkeit einer Weinkaraffe als Geschmacksmuster

    Für den Vergleich gilt weiter, dass es sich bei der Eigenart um eine variable Größe handelt, welche durch die Musterdichte innerhalb der Erzeugnisklasse bestimmt wird, der das Geschmacksmuster angehört (OLG Frankfurt, GRUR-RR 09, 16 - juris).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09

    Geschmacksmusterschutz für Schuhsohle

    Ein hohes Maß an Originalität oder künstlerischer beziehungsweise designerischer Gestaltungskraft ist nicht erforderlich (Senat, Urt. v. 27 03.2008 - 6 U 77/07 - GRUR-RR 2009, 16 - juris-Tz 16 zum insoweit gleich gelagerten Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht, m.w.Nachw.; insoweit bestätigt durch: BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 71/08 - GRUR 2011, 142 - Tz 12 - Untersetzer).
  • OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07

    Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters

    Er steht in einer Wechselwirkung zum Schutzumfang des Geschmacksmusters: Je geringer der bei der Beurteilung der Eigenart zu fordernde Formenabstand ist, desto eher kann zwar bei einer Abweichung vom vorexistierenden Formenschatz ein Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht wirksam begründet werden, desto geringer ist aber auch als Folge der abgesenkten Schutzvoraussetzungen der Schutzumfang des begründeten Rechts gegenüber nachfolgenden Designs (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 18 - Plastik-Untersetzer ).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 6 U 4/08

    Geschmacksmusterschutz für einen Halbschuh; Geschmacksmusterschutz für einen

    Abzustellen ist auf die Sicht desjenigen, der das dem Muster zugrunde liegende Erzeugnis benutzt und auf Grund seiner allgemeinen Kenntnisse verschiedene Muster nach ihrem Erscheinungsbild zu beurteilen weiß (vgl. im Einzelnen Senat, Urteil vom 27.3.2008 - 6 U 77/07 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6623
OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07 (https://dejure.org/2008,6623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2008 - 4 U 90/07 (https://dejure.org/2008,6623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 4 U 90/07 (https://dejure.org/2008,6623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Zum Wettbewerbsverstoß durch die Endpreisangabe ohne Mehrwertsteuer bei gebrauchten Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer gerichteten Werbung

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer gerichteten Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 5 UWG, 1 PAngV
    Zur Werbung mit Preisen ohne Mehrwertsteuer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangabepflichten auf mobile.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisangabepflichten auf mobile.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 147
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • MMR 2009, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06

    Unlauterer Wettbewerb: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Herstellern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07
    Die Wettbewerbshandlung besteht in dem - nach objektivem Verständnis gegebenen - Versuch des Absetzens von Waren in einem bestimmten Abnehmerkreis und nicht im tatsächlichen Verkauf (vgl. auch OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380, 381).

    Entscheidend ist hierfür, dass sowohl die Klägerin als auch der Beklagte versuchen, Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen (vgl. Köhler, aaO., § 2 UWG Rdn. 59; OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07
    Auf die Frage, ob der Beklagte die Fahrzeuge tatsächlich auch an Privatkunden veräußern wollte, kann es in diesem Zusammenhang nicht ankommen (vgl. OLG Oldenburg, Magazindienst 2001, 1457; ebenso wohl auch BGH, NJW 1990, 1294, 1299 - Metro III -).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07
    Ein bewusstes und planmäßiges Verhalten des Beklagten ist hierfür nicht erforderlich (vgl. Köhler, aaO., § 4 UWG Rdn. 11.142; BGH GRUR 2004, 435, 436 "FrühlingsgeFlüge").
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07
    Die abweichende frühere Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1980, 304, 306 "Effektiver Jahreszins") ist durch die neuere Regelung in § 4 Nr. 11 UWG überholt.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Letzteres setzt voraus, dass der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, aber tatsächlich schon gezielt auf den Verkauf einer bestimmten Ware, nämlich deren Abgabe gegen Entgelt, angesprochen wird (BGH, GRUR 1980, 304 - Effektiver Jahreszins; BGH, GRUR 1982, 493 - Sonnenring; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 147).
  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

    "Der Begriff des Anbietens iSd § 1 I 1 umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305?f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

    Der Begriff des Anbietens iSd § 1 Abs. 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins ; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring ; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • OLG München, 08.07.2010 - 29 U 2252/10

    Unlauterer Wettbewerb: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen zwei

    Bei Internet-Angeboten, die für jedermann zugänglich sind, ist davon auszugehen, dass sie zumindest auch Privatkunden ansprechen, sofern nicht klar und eindeutig eine Beschränkung auf Wiederverkäufer/Händler/gewerbliche Kunden vorgenommen wird ( Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, PAngV § 1 Rn. 3; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147 - Preis-Export ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2135
OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 5 U 90/07 (https://dejure.org/2008,2135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 5 UWG; § 14 MarkenG
    Praxis Aktuell

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht jede eingetragene Marke darf auf dem Markt eingesetzt werden

  • Wolters Kluwer

    Beschränkbarkeit eines Antrags betreffend einen Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbsrechtlicher und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten; Umschreibung eines markenrechtlichen Verbots; Verwendung des Begriffs ...

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Bezeichnung der wettbewerbsrelevanten Umstände bei Unterlassungsantrag im Grenzbereich zwischen wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Ansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Softwarebezeichnung mit fremdem Produkttitel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Irreführende, den Ruf ausbeutende Softwarebezeichnung ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 245
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • afp 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes ist für die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften des UWG (Generalklauseln der §§ 3 und 5 UWG) oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum (BGH GRUR 05, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).

    Dieser Grundsatz gilt für die bekannte Marke (z.B. BGH GRUR 02, 167, 171 - Bit/Bud) und die geographische Herkunftsbezeichnung (z.B. BGH WRP 01, 1450 - Warsteiner III) ebenso wie für den Schutz des Unternehmenskennzeichens (BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Dieser Grundsatz gilt für die bekannte Marke (z.B. BGH GRUR 02, 167, 171 - Bit/Bud) und die geographische Herkunftsbezeichnung (z.B. BGH WRP 01, 1450 - Warsteiner III) ebenso wie für den Schutz des Unternehmenskennzeichens (BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).

    Neben Ansprüchen aus dem Markenrecht können jedoch Ansprüche aus §§ 3, 5 UWG gegeben sein, wenn sie sich gegen ein solches wettbewerbswidriges Verhalten richten, das als solches nicht Gegenstand der markenrechtlichen Regelung ist (BGH WRP 04, 360, 364 - Davidoff II; BGH GRUR 02, 167, 171).

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Dies folgt unter anderem daraus, dass die frühere Rechtsprechung die Fälle der Anlehnung an eine bekannte Marke im Produktähnlichkeitsbereich nach deutschem Recht in erster Linie als wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt behandelt hat und erst im Anschluss an eine Rechtsprechung des EuGH (EuGH WRP 03, 370, 374 - Davidoff/Gofkid-Durfee) diese Konstellationen nunmehr auch im deutschen Rechts in Analogie zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG als markenrechtliche Sachverhalte behandelt worden sind (BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 04, 360, 363 - Davidoff II).

    Neben Ansprüchen aus dem Markenrecht können jedoch Ansprüche aus §§ 3, 5 UWG gegeben sein, wenn sie sich gegen ein solches wettbewerbswidriges Verhalten richten, das als solches nicht Gegenstand der markenrechtlichen Regelung ist (BGH WRP 04, 360, 364 - Davidoff II; BGH GRUR 02, 167, 171).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde des Gerichts setzt im Normalfall die Zugehörigkeit der Richter zum angesprochenen Verkehrskreis und dem Bezug der Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs weiter voraus, dass es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist, und dass keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken (BGH WRP 00, 1284, 1287 - Stich den Buben; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 95, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II; BGH GRUR 84, 457, 468 - Das unmögliche Möbelhaus).

    Selbst wenn zu den beteiligen Verkehrskreise nicht nur Endverbraucher, sondern z.B. auch Wiederverkäufer gehören und diese ferner nicht immer über überragende, Irrtümer von vornherein ausschließende Kenntnisse verfügen, ist das Gericht nicht an eigenen Feststellungen gehindert, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich das Verständnis dieser nicht mit Sonderwissen ausgezeichneten Fachkreise von denen der Gruppe der Endverbraucher, zu denen die Mitglieder des Gerichts gehören, unterscheidet (BGH WRP 00, 1284, 1287 - Stich den Buben).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Aber auch wenn die Mitglieder des Gerichts nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören, können sie in bestimmten Fällen auf Grund ihrer durch ständige Befassung mit Wettbewerbssachen besonderen Sachkunde Sachverhalte ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans), insbesondere eigenständig beurteilen, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGH WRP 04, 339, 342 - Marktführerschaft).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Aber auch wenn die Mitglieder des Gerichts nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören, können sie in bestimmten Fällen auf Grund ihrer durch ständige Befassung mit Wettbewerbssachen besonderen Sachkunde Sachverhalte ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans), insbesondere eigenständig beurteilen, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (BGH WRP 04, 339, 342 - Marktführerschaft).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes ist für die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften des UWG (Generalklauseln der §§ 3 und 5 UWG) oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum (BGH GRUR 05, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Dieser Grundsatz gilt für die bekannte Marke (z.B. BGH GRUR 02, 167, 171 - Bit/Bud) und die geographische Herkunftsbezeichnung (z.B. BGH WRP 01, 1450 - Warsteiner III) ebenso wie für den Schutz des Unternehmenskennzeichens (BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Dies folgt unter anderem daraus, dass die frühere Rechtsprechung die Fälle der Anlehnung an eine bekannte Marke im Produktähnlichkeitsbereich nach deutschem Recht in erster Linie als wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt behandelt hat und erst im Anschluss an eine Rechtsprechung des EuGH (EuGH WRP 03, 370, 374 - Davidoff/Gofkid-Durfee) diese Konstellationen nunmehr auch im deutschen Rechts in Analogie zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG als markenrechtliche Sachverhalte behandelt worden sind (BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 04, 360, 363 - Davidoff II).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07
    Dies folgt unter anderem daraus, dass die frühere Rechtsprechung die Fälle der Anlehnung an eine bekannte Marke im Produktähnlichkeitsbereich nach deutschem Recht in erster Linie als wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt behandelt hat und erst im Anschluss an eine Rechtsprechung des EuGH (EuGH WRP 03, 370, 374 - Davidoff/Gofkid-Durfee) diese Konstellationen nunmehr auch im deutschen Rechts in Analogie zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG als markenrechtliche Sachverhalte behandelt worden sind (BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 04, 360, 363 - Davidoff II).
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 227/81

    Deutsche Heilpraktikerschaft

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 42/08

    Praxis Aktuell

    Die dagegen gerichtete Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 23/09

    "A-D Shade Guide"; Irreführung durch Eintragung einer Marke für ein Farbschema

    Zu Recht hat das Landgericht allerdings angenommen, dass die Marke der Beklagten auf Grund ihres "sprechenden" Inhalts grundsätzlich geeignet erscheint, die angesprochenen Verkehrskreise vor allem in Bezug auf die betriebliche Herkunft der damit bezeichneten Produkte und die geschäftlichen Verhältnisse des Markeninhabers in die Irre zu führen, was den Tatbestand sowohl der §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG in der bis zum 29.12.2008 geltenden Fassung als auch der §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG in der seit dem 30.12.2008 geltenden Fassung erfüllen könnte; der Irreführungstatbestand wird insoweit durch Vorschriften des Markengesetzes nicht verdrängt (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [249] - Praxis Aktuell; Hefermehl / Köhler / Bornkamm , UWG, 27. Aufl., § 5 Rn. 2.55 ff.).

    Ob eine Markenbenutzung irreführend ist, wird regelmäßig nicht nur von der Registerlage, sondern von zusätzlichen, das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise beeinflussenden Umständen abhängen (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 [674] - Volksbank; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [247] - Praxis Aktuell).

  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10

    Irreführung durch ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts betreffend die

    Staatliche Trägerschaft oder Förderung eines Unternehmens werden im Verkehr als Zeichen besonderer Autorität und Seriosität angesehen, weshalb diesbezügliche Angaben, mit denen die wahren geschäftlichen Verhältnisse verschleiert werden, unabhängig von der handelsrechtlichen Zulässigkeit der (Fort-) Führung einer Firma regelmäßig irreführend sind (Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.9; Götting / A. Nordemann , UWG, § 5 Rn. 3.4; vgl. z.B. BGH, GRUR 2003, 448 = WRP 2003, 640 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; BGH, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 - Praxis Aktuell).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - I ZA 18/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17983
BGH, 16.12.2010 - I ZA 18/10 (https://dejure.org/2010,17983)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - I ZA 18/10 (https://dejure.org/2010,17983)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10 (https://dejure.org/2010,17983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 574 Abs 1 ZPO
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit - Ausnahmebeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof wegen offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit - Ausnahmebeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit - Ausnahmebeschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 1
    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof wegen offensichtlicher Gesetzeswidrigkeit oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - I ZA 18/10
    Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 ff.).
  • BGH, 27.05.2020 - VII ZB 33/18

    Zur Frage, ob in der Auferlegung von Kosten eines mit dem Hauptsacheverfahren nur

    Ein außerordentliches Rechtsmittel ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen greifbar gesetzwidrig ist (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10 Rn. 1), so dass es auf sich beruhen kann, ob diese Voraussetzungen hier gegeben wären.
  • BGH, 20.03.2018 - I ZB 8/18

    Anfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Fehlende Einlegung der

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht als außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, GRUR-RR 2011, 120).
  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde gegen Entscheidungen über einen Antrag

    a) Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137, 3138 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 20. April 2004 - X ZB 39/03, NJW-RR 2004, 1654, 1655 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, juris Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 20.03.2018 - I ZB 7/18

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig; Fehlende Einlegung der

    Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht als außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, GRUR-RR 2011, 120).
  • OLG Naumburg, 20.07.2015 - 1 W 24/15

    Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei

    Ist die Verweisung objektiv willkürlich oder unter Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte zustande gekommen, hat das verweisende Gericht, dessen Bindung an die eigene Entscheidung dann entfällt, den Fehler selbst zu korrigieren (BGH NJW 2000, 590; 2002, 1577; Beschluss vom 8.5.2002, V ZB 20/02, BeckRS 2002 30258387; Beschluss vom 16.12.2010, I ZA 18/10, BeckRS 2010, 31031; Beschluss vom 4.9.2014, I ZA 7/14, BeckRS 2014, 18023; anders BGH NJW-RR 2009, 1223).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2007 - 6 U 4434/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12068
OLG München, 08.11.2007 - 6 U 4434/06 (https://dejure.org/2007,12068)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2007 - 6 U 4434/06 (https://dejure.org/2007,12068)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2007 - 6 U 4434/06 (https://dejure.org/2007,12068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Generalvertrages zwischen einem Komponisten und dem Musikverlag in Hinblick auf eine Übertragung von Verlagsrechten und Verwaltungsrechten; Anwendbarkeit des § 627 Abs. 1 BGB auf einen solchen Generalvertrag; Streit über die Verwertungsrechte an einem ...

  • Judicialis

    Gesetz über das Verlagsrecht § 1; ; BGB § 242; ; BGB § 620; ; BGB § 627 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    VerlG § 1; BGB § 242; BGB § 620; BGB § 627 Abs. 1
    Fristlose Kündigung eines Vertrages über die verlegerisches Betreuung des Gesamtoeuvres eines Komponisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 208
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
  • ZUM 2008, 693
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05

    Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk

    Auszug aus OLG München, 08.11.2007 - 6 U 4434/06
    Die beiderseitigen Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Hinzu komme, dass sowohl Subverlage als auch die Beklagte eine eigenständige und deshalb gesondert zu vergütende Leistung erbrächten (Ersturteil veröffentlicht in ZUM 2007, 580).

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, wird aufgehoben, soweit darin der Klage stattgegeben worden ist.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, insoweit aufzuheben, als es die Klage abgewiesen hat und.

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6521
OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30.04.2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
OLG München, Entscheidung vom 30. April 2009 - 29 U 5351/08 (https://dejure.org/2009,6521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Spielbankwerbung als Wettbewerbsverstoß: Aktivlegitimation der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; gezielte Werbung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Werbung für eine Spielbank und Spielbankautomaten

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; GlüStV § 2 Satz 2; ; GlüStV § 5 Abs. 1; ; GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; SpielbG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Spielbankwerbung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Begriff der gezielten Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Casino Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Gezielt auffordernde Glücksspiel-Werbung für Spielbanken unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 38 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.

    Denn der Klägerin gehören sämtliche Industrie- und Handelskammern an, die ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen innerhalb ihres weiten Aufgabenbereichs aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation der Klägerin vermitteln (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 759 - Selbsternannter Sachverständiger).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte des Weiteren auf das Urteil des BayVGH vom 18.12.2008 - 10 BV 07.558, Rdn. 83 ff; die dort vorgenommene Auslegung von § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV steht nicht im Widerspruch zur Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften im Streitfall.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte im vorliegenden Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02, in juris dokumentiert.
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 73 - Telefonieren für 0 Cent!, Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Klägerin (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1997, 758, 759 -Selbsternannter Sachverständiger; Fezer/Büscher, UWG, § 8, Rdn. 200; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rdn. 2.29) ist auch im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bei der Klägerin vorliegen.
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glücksspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. Senat WRP 2008, 972, 974 - Jackpot-Werbung).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08
    c) Bei den Werberegelungen in § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH WRP 2008, 1376, Tz. 50 - Post-Wettannahmestelle; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4, Rdn. 11.137b).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Es ist daher von Dienstleistungen "verwandter Art" auszugehen, die demselben Markt iSd. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zuzurechnen sind (vgl. in Bezug auf Glücksspielangebote innerhalb und außerhalb von Spielbanken auch OLG München, Urt. v. 30.04.2009, Az. 29 U 5351708 = BeckRS 2009, 16644; LG Berlin, Urt. v. 06.06.2019, Az. 16 O 67/18, Anl. CBH 34, AH II).
  • LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13

    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei

    Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation dem Kläger vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1994, I ZR 138/92; OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 29 U 5351/08).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Dies kann insbesondere bei einer großformatigen Abbildung attraktiver und sichtlich zufriedener Menschen, die sich dem Glücksspiel hingeben oder (vermeintlich) das Ambiente prägen, anzunehmen sein (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014).
  • OLG München, 27.04.2023 - 29 U 7344/21

    Irische Impotenzfernbehandlung

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; Senat, WRP 2009, 1014, 1015 - TATENDRANG).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II ; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG ; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung ; sämtlich in [...] nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Die Klage des aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimierten Klägers (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014, bei juris Rz. 22; OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 26) ist mit dem Hauptklageantrag zulässig, aber unbegründet.
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 4 U 130/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tierfuttermittel; Klagebefugnis von

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20

    Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die

    Die Begriffe sind weit auszulegen (BGH GRUR 1997, 479 (480) - Münzangebot; BGH GRUR 1998, 489 (490) - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH GRUR 2000, 438 (440, 391) - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH WRP 2007, 1088 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; OLG München WRP 2009, 1014 (1015)).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II; Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 -29 U 3580/07 - TATENDRANG; Beschl. v. 22. April 2008 -29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; sämtlich in juris nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09

    Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl

    b) Angesichts der umfassenden Aktivlegitimation der Antragstellerin (vgl. BGH GRUR 1997, 758 [759] - Selbsternannter Sachverständiger; Senat WRP 2009, 1014 [1015]; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. Rz. 2.29; jeweils m. w. N.) ist auch im Streitfall davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorliegen.
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

  • LG München I, 23.12.2010 - 17 HKO 2564/09

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen dem Minderjährigenschutz dienende

  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11
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